15.07.2024

LEP-Workshop richtet Fokus auf Ländlichen Raum im engeren Sinne

Was sollte aus Sicht der ländlich(st)en Kommunen im neuen Landesentwicklungsplan nicht fehlen? Ein Themenworkshop am 15. Juli lieferte hierzu zahlreiche Antworten, die in die Ausarbeitung von passgenauen Lösungen zur Sicherstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land einfließen.

Am 15. Juli führte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im Tagungszentrum Blaubeuren den Themenworkshop „Starke Kommunen im Ländlichen Raum“ durch. Der Titel hebt bereits hervor, dass der Ländliche Raum in Baden-Württemberg ausgesprochen stark ist und dies auch in Zukunft bleiben soll. Hierzu braucht es einen Landesentwicklungsplan im Sinne eines Ermöglichungsplans. In den Regionaldialogen im Februar und März hatten sich zahlreiche Nachfragen hierzu insbesondere seitens kleiner, vor allem auch stadtferner, Gemeinden ergeben. Dies war der Anlass, speziell die Gemeinden aus der Raumkategorie „Ländlicher Raum im engeren Sinne“ zum Workshop einzuladen.

Der Workshop bot nach einem Überblick über die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans zunächst Einblicke in die Entwicklungstrends im Ländlichen Raum und die daraus erwachsenden Herausforderungen. So sind etwa ein anhaltender Bevölkerungszuwachs in Folge von Zuzügen und eine sich fortsetzende Alterung festzustellen – mit einem erhöhten Druck auf die Fläche bzw. geänderten Anforderungen an die Daseinsvorsorge als Konsequenz. Die schwankende Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts zeigt ferner, dass eine brummende Wirtschaft keine Selbstverständlichkeit ist. Um die dezentrale Verteilung der Wirtschaftskraft im Land zu erhalten, sind also auch im Ländlichen Raum weitere Entwicklungsmöglichkeiten für Unternehmen erforderlich. Hierdurch erwachsen Flächenbedarfe und – angesichts der wirtschaftlichen Transformation – geänderte Anforderungen an die Infrastruktur.

Die Überlegungen des Ministeriums zu den Schwerpunktthemen aus den Regionaldialogen – insbesondere zur Frage, wie passgenaue Lösungen und eine gerechte Lastenverteilung für die Raumkategorien im Landesentwicklungsplan verankert werden können – waren Gegenstand eines weiteren Kurzinputs im Workshop. So soll etwa in Hinblick auf die Siedlungsentwicklung sichergestellt werden, dass der Grundbedarf für alle Kommunen sowie begründete zusätzliche Bedarfe gedeckt werden und dass das Modell differenzierter Wohnsiedlungsdichten die Besonderheiten der Raumkategorien und die örtliche Siedlungstypik berücksichtigt. Mehr passgenaue Entwicklungsmöglichkeiten will das Ministerium unter anderem im Wege von „Besonderen Gemeindefunktionen“ (z.B. für Wohnen / Industrie und Gewerbe / Freizeit, Erholung und Tourismus) zusätzlich zum nunmehr dreistufigen Zentrale-Orte-System anbieten. Sie sind für die Feinsteuerung der bedarfsgerechten Baulandausweisung, Infrastrukturmaßnahmen, Standortentscheidungen und Fördermaßnahmen gedacht. Klar ist auch, dass die Nahversorgung unabhängig von zentralörtlichen Funktionen dort nötig ist, wo die Menschen wohnen.

Im anschließenden rund zweistündigen Dialog wurde seitens der Teilnehmenden unter anderem bekräftigt, dass folgende Punkte aus Perspektive des Ländlichen Raums im Landesentwicklungsplan nicht fehlen sollten:

  • Differenzierung der Regelungen nach Raumkategorien,
  • Entwicklungsmöglichkeiten jenseits von Entwicklungsachsen und Zentren,
  • Denken im Raumschaften,
  • konkrete Ausnahmetatbestände zum Anbindegebot,
  • Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Verflechtungen,
  • Umsetzung des Themas „Erneuerbare Energien“ in Entwicklungspotentiale,
  • Berücksichtigung der Entwicklungen in der Landwirtschaft sowie
  • Abkehr vom Begriff „Flächenverbrauch“.

Alle Ergebnisse des Workshops werden nun ausgewertet und dienen als Impulse für die Ausgestaltung des neuen Landesentwicklungsplans.

Der Workshop komplettiert die Veranstaltungen zur frühzeitigen direkten Beteiligung der Kommunen bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (siehe auch Regionaldialoge und Themenworkshop „Mehrfachzentren im Zentrale-Orte-System). Weiterhin steht das Ministerium im Austausch mit den Kommunalen Landesverbänden und bis zum 31. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, Kommentare oder strukturierte Stellungnahmen unter www.landesentwicklung-bw.de/mitmachen einzureichen.